Räume

Vermietung

Die Räumlichkeiten in Kölliken und Schöftland werden von der Ortskirchenpflege vermietet. Es gelten abgestufte Tarife. Reservationsformulare liegen in den Schriftenständen der beiden Pfarreizentren auf oder können hier heruntergeladen und ausgedruckt werden:

I. Nutzung von Kirchen und kirchlichen Räumen

Die Räumlichkeiten der Kath. Ortskirchgemeinde Schöftland dienen in erster Linie der Pflege und Förderung des Pfarreilebens in seiner ganzen Vielfältigkeit.

Weiter stehen die Räumlichkeiten auch gemeinnützigen Organisationen (kirchlich oder nicht kirchlich) zur Verfügung und auch für Veranstaltungen von öffentlichem Interesse, sofern Gottesdienste oder pfarreieigene Anlässe nicht gestört oder beeinträchtigt werden.

Veranstaltungen, die nicht das Pfarreileben betreffen (Fremdnutzungen), bedürfen der Zustimmung der Ortskirchenpflege, in Absprache mit der Pfarreileitung und dem Sekretariat oder dem Sakristan.

Für die Fremdnutzung (Vermietung) pfarreilicher Räume gilt die Voraussetzung, dass das christliche Gedankengut respektiert wird. Denkbar sind Nutzungen mit einem diakonischen, nicht-kommerziellen Charakter, die dem Gemeinwesen zugute kommen und sich in den Bereichen Kultur, Wissen, Kreativität, Gesellschaft und Soziales bewegen.

Nutzungen, die mit der Botschaft des christlichen Glaubens und dem Dienst der Kirche unvereinbar sind, sind ausgeschlossen.

II. Benutzungsreglement

Die Ortskirchenpflege Schöftland erlässt für die Fremdnutzung der Räumlichkeiten der Pfarrei Heilige Familie folgendes Reglement:

  1. Grundsatz
    Auf den Charakter der Anlage und der Räume (speziell des Kirchenraumes) und die
    übrigen Benutzer der Räumlichkeiten ist Rücksicht zu nehmen.
  2. Gesuch
    Für grössere Veranstaltungen ist ein schriftliches Gesuch an das Pfarreisekretariat einzureichen.
  3. Sorgfaltspflicht
    Die Benutzer sind verpflichtet, zu den Räumlichkeiten und zum Mobiliar Sorge zu tragen. Sie sind verpflichtet diese Auflage an alle Mitbenutzer zu übertragen. Die Räume sind besenrein an den Hauswart (Sakristan) oder an eine andere zuständige Person zurückzugeben.
  4. Schadenshaftung
    Beschädigungen aller Art sind unverzüglich dem Hauswart (Sakristan) oder dem Pfarreisekretariat zu melden. Die Benutzer haften für Beschädigungen am Gebäude, Mobiliar, Instrumenten und Geschirr. Für nicht gemeldete Schäden wird eine Umtriebsentschädigung verlangt werden.
  5. Belegungsdauer, Ruhe und Ordnung
    Als Belegungsdauer wird in der Regel eine Zeit bis 22.00 Uhr festgelegt. Die Räumlichkeiten müssen bis 24.00 Uhr aufgeräumt und hergestellt sein. Es liegt im Ermessen der Ortskirchenpflege, die Belegungsdauer zu verlängern. Auf die Anwohner ist Rücksicht zu nehmen. Lärmemissionen nach 22.00 Uhr sind zu vermeiden. Insbesondere bei geöffneten Fenstern ist die Lautstärke zu reduzieren. Auf Gottesdienste ist besonders Rücksicht zu nehmen.
  6. Dekorationen, Unterhaltungseinrichtungen
    Dekorationen dürfen nur mit Bewilligung des Hauswarts (Sakristans) angebracht werden. Dekorationen müssen nach der Veranstaltung wieder entfernt werden. Nägel, Heftklammern, Schrauben und andere Befestigungsmittel dürfen weder an Mobiliar (Tische, Stühle) noch an Wänden, Decken oder Böden angebracht werden.
  7. Feuerwache
    Die Veranstalter haben die feuerpolizeilichen Vorschriften strikte einzuhalten und im Bedarfsfall eine Feuerwache anzufordern. Bei grösseren Veranstaltungen ist ein Verkehrsdienst zu organisieren.
  8. Garderobe, Haftung
    Die Ortskirchenpflege lehnt bei einer Fremdnutzung jede Haftung bei Unfall, Schäden und Verlust von Gegenständen ab.
  9. Einrichten, Aufräumen und Entsorgung
    Für das Einrichten und Aufräumen, auch der Aussenanlagen, sind die Benutzer selber verantwortlich. Die Entsorgung von Abfall, Glas etc. ist Sache der Benutzer.
  10. Rauchen
    In allen Räumen gilt ein generelles Rauchverbot.
  11. Instrumente
    Die Benutzung der Instrumente (Orgel, Flügel, Klavier) ist nur dem Chorleiter, dem Organisten und autorisierten Personen erlaubt.G
  12. Gebührenordnung
    Die Gebührenordnung ist integrierter Bestandteil des Benützungsreglements.

24. Mai 2012
Kath. Ortskirchenpflege Schöftland