Kreiskirchgemeinde Aarau beschliesst Verkleinerung der Kirchenpflege

An der ausserordentlich einberufenen Versammlung › der Römisch-Katholischen Kreiskirchgemeinde Aarau vom Dienstag, 28. Juni 2022, hat eine Zweidrittelmehrheit einer Verkleinerung der Kreiskirchenpflege von 16 auf 7 Mitglieder zugestimmt.

Neu setzt sich die Kirchenpflege der Kreiskirchgemeinde Aarau aus den fünf Präsidien der Ortskirchenpflegen Aarau, Buchs-Rohr, Entfelden, Schöftland und Suhr-Gränichen, der Pastoralraum-Leiterin sowie einem weiteren Pfarreileiter zusammen.

Heute besteht die Exekutivbehörde aus sechs an der Urne gewählten Mitgliedern mit Ressortverantwortung, den Präsidien der fünf Ortskirchenpflegen aus Aarau, Buchs-Rohr, Entfelden, Schöftland und Suhr-Gränichen sowie dem Kollektiv der fünf Pfarreileitungen als Vertreter der pastoralen Seite. Neu soll die Kreiskirchenpflege aus den fünf Präsidien der Ortskirchen sowie zwei Mitliedern aus den Pfarreileitungen zusammengesetzt sein. Der Antrag auf Verkleinerung der Behörde kam aus den eigenen Reihen der Kreiskirchenpflege, die im dualen System der Katholischen Kirche für die staatskirchenrechtlichen Belange zuständig ist.

Mehrere Votanten setzten sich in einer engagiert geführten Diskussion für oder gegen eine Halbierung des Gremiums ein. Eine Reform der 50-jährigen Struktur wurde von niemandem grundsätzlich infrage gestellt, hingegen wurde bemängelt, dass Alternativen wie eine Einheitskirchgemeinde oder ein Kirchgemeindeverband zu wenig erwogen worden seien und keine breit abgestützte Vernehmlassung stattgefunden habe. Zudem beschneide das vorgesehene Modell die demokratischen Mittel der Mitbestimmung und stehe im Widerspruch zum gültigen Organisationsstatut der Landeskirche. Ein Rückweisungsantrag eines Mitglieds wurde jedoch abgewiesen. Die Gegenseite argumentierte, dass in einem verschlankten Gremium von sieben Personen effizientere Entscheide möglich seien und anstehende Herausforderungen besser bewältigt werden könnten. Die neue Form sei juristisch überprüft und die Rechtmässigkeit seitens des Kirchenrats der Landeskirche bestätigt worden.

Wird gegen den Entscheid kein Referendum ergriffen, nimmt die Kirchenpflege in der neuen Zusammensetzung ihre Arbeit nach den Gesamterneuerungswahlen vom November per 1. Januar 2023 auf.


30. Juni 2022, Dani Schranz ›